Honorar und Kostennote

Preisliste Stand: 08/2019

Kinder
Coaching a 60 Min. NLP-Methode,
Systemisches Coaching und Mentales Training


90,00 € + 20,00 € je weitere 15 Min.

Psychiotherapie a 60 Min.
Gestalttherapie, Gesprächstherapie und Systemische Therapie


90,00 € + 20,00 € je weitere 15 Min.

WingWave a 60 Min.


100,00 € + 30,00 € je weitere 15 Min.

Auratechnik


150,00 € + 30,00 € je weitere 15 Min.

Kinderyoga a 60 Min.


12,00 € pro Kind oder Jugendliche /
oder Gruppenpreis 6 Kinder insgesamt
60,00 € für 60 Min.

HNC-Methode ab Ende 2019
Kreatives malen / gestalten


55,00 € pro Kind a 60 Min. + 15,00 € je weitere 15 Min.
Gruppenpreis 5 Kinder 195,00 € inkl. Materialkosten

Jugend
Coaching a 60 Min. NLP-Methode,
Systemisches Coaching und Mentales Training


90,00 € + 20,00 € je weitere 15 Min.

Psychiotherapie a 60 Min.
Gestalttherapie, Gesprächstherapie und Systemische Therapie


90,00 € + 20,00 € je weitere 15 Min.

WingWave a 60 Min.


100,00 € + 30,00 € je weitere 15 Min.

Auratechnik


150,00 € + 30,00 € je weitere 15 Min.

Kinderyoga a 60 Min.


12,00 € pro Kind oder Jugendliche /
oder Gruppenpreis 6 Kinder insgesamt
60,00 € für 60 Min.

HNC-Methode ab Ende 2019
Kreatives malen / gestalten


55,00 € pro Kind a 60 Min. + 15,00 € je weitere 15 Min.
Gruppenpreis 5 Kinder 195,00 € inkl. Materialkosten

Erwachsene
Coaching a 60 Min. NLP-Methode,
Systemisches Coaching und Mentales Training


100,00 € + 20,00 € je weitere 15 Min.

Psychiotherapie a 60 Min.
Gestalttherapie, Gesprächstherapie und Systemische Therapie


100,00 € + 20,00 € je weitere 15 Min.

WingWave a 60 Min.


120,00 € + 30,00 € je weitere 15 Min.

Auratechnik


150,00 € + 30,00 € je weitere 15 Min.

HNC-Methode ab Ende 2019
Kreatives malen / gestalten


65,00 € a 60 Min. + 15,00 € je weitere 15 Min.
inkl. Materialkosten

Vorteile für Selbstzahler

Schneller Therapiebeginn:

In meiner Privatpraxis behandle ich in den allermeisten Fällen Selbstzahler. Das hat vor allem den Vorteil, dass Sie an keine Verzögerungen oder Formalitäten der Krankenkassen gebunden sind.

Kostenerstattung

Psychotherapie:

Manche Private Krankenkassen übernehmen je nach vertraglicher Grundlage die Kosten oder einen Kostenanteil für Behandlungen durch einen Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.

Freie Methodenwahl:

Die Wahl der angewandten Methode ist nicht eingegrenzt und kann den Erfordernissen der Therapie frei angepasst werden.

Krankheitsfixierung entfällt:

Ein wesentlicher Vorteil auf dem Weg zur Veränderung wird leicht übersehen. Da die formale Beantragung der Kostenübernahme entfällt, benötigen wir keine festgelegte Krankheitsdiagnose. D. h. wir verhindern eine mögliche Stigmatisierung durch eine Diagnose, die – belegt in Studien (vgl. Ärzteblatt >>, FAZ >>) – ansonsten wie eine unbewusste Suggestion hätte wirken können.

Ihre Privatsache:

Gut zu wissen: Die Behandlung bleibt absolute Privatsache. Nur Sie selbst entscheiden über die Weitergabe von Informationen und Daten. Es erfolgt keine Übermittlung an Ihre Krankenkasse oder an Dritte. Bei späterer Berufswahl oder bei Vertragsabschluss mit einer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung erwarten Sie keine Nachteile, die aus Kenntnis über diese Behandlung resultieren könnten (vgl. Artikel: Stiftung Warentest, Deutsches Ärzteblatt)

Bitte erkundigen Sie sich hier noch vor Therapiebeginn bei Ihrem Vertragspartner nach den genauen Konditionen. Ich bin Ihnen dabei gerne behilflich.

Gesetzliche Krankenkassen:

Erstatten die Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie nicht mehr, trotz oftmals erheblicher Wartezeiten für kassenärztliche Psychotherapie. Grundlage ist ein Gerichtsbeschluss des 1. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13.12.2016 (Link: Az.: B 1 KR 4/16 R).

Coaching:

Leistungen für Coaching werden von Krankenkassen i. d. R. nicht übernommen.

Steuerliche Aspekte:

Bitte erkundigen Sich sich bei Ihrem Steuerberater nach Möglichkeiten einer steuerlichen Berücksichtigung in Ihrer Steuererklärung.

Psychotherapie als außergewöhnliche Belastung:

Möglicherweise können Sie die Therapiekosten als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung geltend machen, fragen Sie hier nach § 33 EStG. In diesem Fall müssten Sie eine Therapieverordnung Ihres Arztes vor Therapiebeginn vorweisen und die Therapiekosten über der gesetzlich geregelten zumutbaren Belastung liegen.

Coaching als Werbekosten oder Betriebsausgabe:

Bei Coachingleistungen empfehle ich Ihnen mit Ihrem Steuerberater zu klären, ob und in welcher Höhe beruflich veranlasstes Honorar als Werbekosten steuermindernd wirken kann. Für Unternehmer, Selbstständige oder Freiberuflicher lohnt es sich zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Coachinghonorar als Betriebsausgabe geltend gemacht werden könne.