Honorar und Kostennote
Preisliste Stand: 08/2019
Kinder |
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Coaching a 60 Min. NLP-Methode, Systemisches Coaching und Mentales Training 90,00 € + 20,00 € je weitere 15 Min. |
Psychiotherapie a 60 Min. Gestalttherapie, Gesprächstherapie und Systemische Therapie 90,00 € + 20,00 € je weitere 15 Min. |
WingWave a 60 Min.
100,00 € + 30,00 € je weitere 15 Min. |
Auratechnik
150,00 € + 30,00 € je weitere 15 Min. |
Kinderyoga a 60 Min.
12,00 € pro Kind oder Jugendliche / |
HNC-Methode ab Ende 2019 |
Kreatives malen / gestalten
55,00 € pro Kind a 60 Min. + 15,00 € je weitere 15 Min. |
Jugend |
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Coaching a 60 Min. NLP-Methode, Systemisches Coaching und Mentales Training 90,00 € + 20,00 € je weitere 15 Min. |
Psychiotherapie a 60 Min. Gestalttherapie, Gesprächstherapie und Systemische Therapie 90,00 € + 20,00 € je weitere 15 Min. |
WingWave a 60 Min.
100,00 € + 30,00 € je weitere 15 Min. |
Auratechnik
150,00 € + 30,00 € je weitere 15 Min. |
Kinderyoga a 60 Min.
12,00 € pro Kind oder Jugendliche / |
HNC-Methode ab Ende 2019 |
Kreatives malen / gestalten
55,00 € pro Kind a 60 Min. + 15,00 € je weitere 15 Min. |
Erwachsene |
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Coaching a 60 Min. NLP-Methode, Systemisches Coaching und Mentales Training 100,00 € + 20,00 € je weitere 15 Min. |
Psychiotherapie a 60 Min. Gestalttherapie, Gesprächstherapie und Systemische Therapie 100,00 € + 20,00 € je weitere 15 Min. |
WingWave a 60 Min.
120,00 € + 30,00 € je weitere 15 Min. |
Auratechnik
150,00 € + 30,00 € je weitere 15 Min. |
HNC-Methode ab Ende 2019 |
Kreatives malen / gestalten
65,00 € a 60 Min. + 15,00 € je weitere 15 Min. |
Schneller Therapiebeginn:
In meiner Privatpraxis behandle ich in den allermeisten Fällen Selbstzahler. Das hat vor allem den Vorteil, dass Sie an keine Verzögerungen oder Formalitäten der Krankenkassen gebunden sind.
Psychotherapie:
Manche Private Krankenkassen übernehmen je nach vertraglicher Grundlage die Kosten oder einen Kostenanteil für Behandlungen durch einen Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.
mehr Info Selbstzahler
Die Wahl der angewandten Methode ist nicht eingegrenzt und kann den Erfordernissen der Therapie frei angepasst werden.
Ein wesentlicher Vorteil auf dem Weg zur Veränderung wird leicht übersehen. Da die formale Beantragung der Kostenübernahme entfällt, benötigen wir keine festgelegte Krankheitsdiagnose. D. h. wir verhindern eine mögliche Stigmatisierung durch eine Diagnose, die – belegt in Studien (vgl. Ärzteblatt >>, FAZ >>) – ansonsten wie eine unbewusste Suggestion hätte wirken können.
Gut zu wissen: Die Behandlung bleibt absolute Privatsache. Nur Sie selbst entscheiden über die Weitergabe von Informationen und Daten. Es erfolgt keine Übermittlung an Ihre Krankenkasse oder an Dritte. Bei späterer Berufswahl oder bei Vertragsabschluss mit einer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung erwarten Sie keine Nachteile, die aus Kenntnis über diese Behandlung resultieren könnten (vgl. Artikel: Stiftung Warentest, Deutsches Ärzteblatt)
mehr Info Kostenerstattung
Bitte erkundigen Sie sich hier noch vor Therapiebeginn bei Ihrem Vertragspartner nach den genauen Konditionen. Ich bin Ihnen dabei gerne behilflich.
Erstatten die Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie nicht mehr, trotz oftmals erheblicher Wartezeiten für kassenärztliche Psychotherapie. Grundlage ist ein Gerichtsbeschluss des 1. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13.12.2016 (Link: Az.: B 1 KR 4/16 R).
Leistungen für Coaching werden von Krankenkassen i. d. R. nicht übernommen.
Bitte erkundigen Sich sich bei Ihrem Steuerberater nach Möglichkeiten einer steuerlichen Berücksichtigung in Ihrer Steuererklärung.
Möglicherweise können Sie die Therapiekosten als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung geltend machen, fragen Sie hier nach § 33 EStG. In diesem Fall müssten Sie eine Therapieverordnung Ihres Arztes vor Therapiebeginn vorweisen und die Therapiekosten über der gesetzlich geregelten zumutbaren Belastung liegen.
Bei Coachingleistungen empfehle ich Ihnen mit Ihrem Steuerberater zu klären, ob und in welcher Höhe beruflich veranlasstes Honorar als Werbekosten steuermindernd wirken kann. Für Unternehmer, Selbstständige oder Freiberuflicher lohnt es sich zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Coachinghonorar als Betriebsausgabe geltend gemacht werden könne.